Urteil zum Backoffice Travelius

19.09.2016, 12:54


Im Software-Streit mit Lewilew hat Ypsilon Net ein positives Urteil im Landgericht Potsdam erreicht. Doch Lewilew-Chef Ernst Grafinger will mit Ypsilon-Vorstand Achim Klenz (Foto) in die nächste Prozessrunde gehen.

Ypsilon-CEO Hans-Joachim Klenz prozessiert seit Jahren gegen Lewilew.

Lewilew darf die Reisebüro-Software Travelius nicht mehr nutzen, zitiert Hans-Joachim Klenz, CEO von Ypsilon Net ein Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam. Klenz wirft seinem früheren Mitarbeiter Ernst Grafinger vor, den Quellcode seiner Software Etacs mitgenommen und als Travelius mit einigen Änderungen in den Markt gebracht zu haben.

Grafinger widerspricht dem Vorwurf. Gegenüber der fvw sagte er: "Ich habe Revision gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Brandenburg eingelegt." Das Verfahren werde sich wohl weitere zwei Jahre hinziehen. Er sei zuversichtlich, beim OLG zu gewinnen.

Laut dem aktuellen Potsdamer Urteil müsse Lewilew dem Gericht die auf Travelius basierenden Geschäftszahlen offenlegen, damit eine Schadensersatz-Summe ermittelt werden könne. Klenz stellt in einer Pressemitteilung klar, dass sich die Schadensersatz-Forderung nicht gegen Travelius nutzende Reisebüros richte, sondern gegen Lewilew.

Klenz hat nicht nur Lewilew verklagt, sondern auch Schmetterling Reisen, wo Grafinger den Quellcode der Software ebenfalls eingebracht haben soll. Mehrere Gutachter haben deshalb die Programmiercodes der Anwendungen verglichen. Der Rechtsstreit zwischen Ypsilon und Schmetterling wurde im Mai 2016 durch einen Vergleich am Landgericht Nürnberg beendet. Der Rechtsstreit mit Lewilew geht wohl weiter. (GJ)